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   OVG Niedersachsen, 29.07.1998 - 13 M 2473/97   

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https://dejure.org/1998,16556
OVG Niedersachsen, 29.07.1998 - 13 M 2473/97 (https://dejure.org/1998,16556)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.07.1998 - 13 M 2473/97 (https://dejure.org/1998,16556)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. Juli 1998 - 13 M 2473/97 (https://dejure.org/1998,16556)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 11 Abs. 1 StiftG ND; § 13 StiftG ND; § 14 StiftG ND
    Abberufung des Vorstandsmitgliedes einer Stiftung; Vorstandsmitglied

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abberufung des Vorstandsmitgliedes einer Stiftung; Vorstandsmitglied

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)

Besprechungen u.ä. (2)

  • tu-dresden.de PDF, S. 14 (Entscheidungsbesprechung)

    Zu den Anforderungen an das stiftungsaufsichtliche Abberufungsverlangen eines (geborenen) Organmitgliedes

  • tu-dresden.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zu den Anforderungen an das stiftungsaufsichtliche Abberufungsverlangen eines (geborenen) Organmitgliedes

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Niedersachsen, 29.06.2021 - 8 ME 135/20

    Abberufung; Abberufung eine Stiftungsvorstandes; Annexverfahren; Evidenz;

    Ob die Vertretungsbescheinigung als bloße Wissenserklärung der Stiftungsbehörde oder als Vollmachturkunde analog § 172 BGB anzusehen ist (vgl. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 30.11.2010 - 3 W 177/10 -, juris Rn. 9; Hüttemann/Rawert, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2017, Vorbemerkungen zu §§ 80-88 Rn. 168 m.w.N.; Weitemeyer, in: Münchener Kommentar, BGB, 8. Aufl. 2018, § 80 Rn. 85; s. auch Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 29.7.1998 - 13 M 2473/97 -, juris Rn. 29), kann dabei offenbleiben.

    Die Abberufung eines Mitgliedes des Stiftungsvorstandes ist in der Stiftungssatzung in ihrer geltenden Fassung nicht vorgesehen, wird aber von der h.M. im Zivilrecht aus wichtigem Grund (vgl. etwa OLG Hamm, (Teil-)Urt. v. 8.5.2017 - 8 U 86/16 -, juris Rn. 50ff., 58; Weitemeyer, in: Münchener Kommentar, BGB, 8. Aufl. 2018, § 86 Rn. 12; Rawert/Hüttemann, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2017, § 86 Rn. 9; Schlüter/Stolte, Stiftungsrecht, 3. Aufl. 2016, Rn. 62) und in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung u.a. im Falle einer groben Pflichtverletzung (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 29.7.1998 - 13 M 2473/97 -, juris Rn. 43; VG Ansbach, Urt. v. 18.6.2012 - A 10 K 12.00055 -, juris Rn. 68) für möglich gehalten.

  • OVG Niedersachsen, 20.07.2017 - 8 LA 145/16

    Ersatzvornahme; Informationsrecht; Jahresabrechnung; Jahresbericht;

    Stattdessen hätte er auch eine Überprüfung durch den Wirtschaftsprüfer androhen können (§ 11 Abs. 4 Satz 2 NStiftG; vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 29.7.1998 - 13 M 2473/97 -, juris Rn. 48).
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